Wiederaufnahme des Personenverkehrs auf der Bahnstrecke Münster – Sendenhorst: Start der nächsten Projektphase
Damit auf der Strecke zwischen Münster Hauptbahnhof und Sendenhorst wieder Personenzüge fahren können, ist die Zusammenarbeit mehrerer Partner gefragt. Die Westfälische Landes-Eisenbahn (WLE) ist als Infrastrukturbetreiber verantwortlich für die Planung und Durchführung der notwendigen Baumaßnahmen. Sie ist daher auch die Antragstellerin im aktuell laufenden Planfeststellungsverfahren. Der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) ist der für das Gesamtprojekt zuständige Aufgabenträger. Er ist unter anderem verantwortlich für die Finanzierung sowie die Koordination des späteren Betriebs. Einbezogen sind außerdem die Städte Münster und Sendenhorst sowie der Kreis Warendorf, die sich um die städtebauliche und verkehrliche Integration der Haltepunkte kümmern.
Schritte von der Planung bis zur Inbetriebnahme
Wie jedes Infrastrukturvorhaben in Deutschland muss auch dieses Projekt die gesetzlich vorgeschriebenen Schritte durchlaufen. So wird der demokratische Beteiligungs- und Entscheidungsprozess sowie eine transparente und bedarfsgerechte Infrastrukturplanung sichergestellt. Die Unterlagen für das sogenannte Planfeststellungsverfahren hatte die WLE im Jahr 2020 bei der Bezirksregierung Münster eingereicht. Es folgte die rechtskonforme Bürgerbeteiligung, die aufgrund der damaligen Corona-Kontaktbeschränkungen neben der öffentlichen Auslegung unter Wahrung der vorgegebenen Schutzmaßnahmen auch in entsprechenden Onlineformaten erfolgte. Bürgerinnen und Bürger konnten die Pläne öffenlich einsehen und Einwendungen einreichen. Die WLE nahm dazu Stellung und hatte Gelegenheit, die Pläne anzupassen.
Im Erörterungstermin wurden die Pläne mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den sog. Trägern öffentlicher Belange erörtert, die in diesem Rahmen Einwendungen erhoben hatten. Die dort vorgebrachten Argumente werden nun bei der Prüfung der Pläne durch die Bezirksregierung Münster berücksichtigt. Die Behörde wird das weitere Vorgehen festlegen und eine Entscheidung über den Antrag in den kommenden drei bis zwölf Monaten fällen. Mit dem sogenannten Planfeststellungsbeschluss, der Baugenehmigung, ist also frühestens zum Jahreswechsel 2023/24 zu rechnen. Erst dann kann die WLE die Bauleistungen ausschreiben und schließlich durchführen. Die ersten Züge werden voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 fahren können.
Schritt für Schritt zum Zielnetz
Mit der Wiederaufnahme des Personenverkehrs auf der Strecke Münster Hauptbahnhof – Sendenhorst entsteht dort künftig ein staufreies und umweltfreundliches Nahverkehrsangebot. Ziel ist es, die Anbindung an den Hauptbahnhof Münster zu verbessern, die Straßen zu entlasten und CO2-Emissionen einzusparen. Die Wiederaufnahme ist integraler Bestandteil der landesweiten Betriebskonzepte „Zielnetz 2032“ und „Zielnetz 2040“, mit denen das Schienennetz in NRW ausgebaut und modernisiert werden soll. Zudem wird die Strecke eine Linie der zukünftigen „S-Bahn Münsterland“ sein.
Die „S-Bahn Münsterland“ spielt eine wichtige Rolle für das Gelingen der Verkehrswende in der Wachstumsregion. Das System, das Münster und das Umland besser miteinander verbindet, wird bis Ende 2040 schrittweise ausgebaut. Durch einen engeren Takt und mehr Haltepunkte wird das Nahverkehrsangebot deutlich attraktiver und durch den Einsatz batterie-elektrischer Triebwagen vollständig lokal emissionsfrei sein. Die Wiederinbetriebnahme der Strecke Münster – Sendenhorst gehört zur sogenannten Vorstufe – einer Reihe von ersten Maßnahmen, die bereits vor dem Gesamtausbau umgesetzt werden und Verbesserungen mit sich bringen. Drei Züge pro Stunde und Richtung zwischen Münster Hbf und Münster-Wolbeck sowie zwei Züge pro Stunde und Richtung bis Sendenhorst sind einer der ersten Schritte.